AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Wietfeld & Craes GbR kommt durch schriftliche Bestätigung (per E-Mail, Auftragsbestätigung oder unterschriebener Vertrag) zustande. Grundlage sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Zahlungsbedingungen

  • Der gesamte Betrag ist spätestens 7 Tage nach dem Erhalt der Rechnung zu begleichen.

  • Bei Zahlungsverzug behält sich die Wietfeld & Craes GbR vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

3. Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung der Buchung ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum: keine Stornogebühr

  • ab 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum: 10 % des vereinbarten Gesamtbetrages (ohne Fahrtkosten)

  • ab 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum: 30 % des vereinbarten Gesamtbetrages (ohne Fahrtkosten)

  • ab 1 Woche vor Veranstaltungsdatum: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrages (ohne Fahrtkosten)

Sollte nach einer Stornierung ein Ersatztermin vereinbart werden, können gesonderte Regelungen getroffen werden.

4. Rücktritt durch uns

Ein Rücktritt seitens der Wietfeld & Craes GbR ist nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) möglich. In diesem Fall wird nach Möglichkeit gleichwertiger Ersatz gestellt und der Auftraggeber so früh wie möglich informiert.

5. Haftung

  • Für Personen- und Sachschäden während der Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, sofern der Schaden nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Wietfeld & Craes GbR zurückzuführen ist.

  • Für Schäden an Equipment, die durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

  • Bei Leistungsausfall durch nicht zu vertretende Umstände (höhere Gewalt, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Naturereignisse etc.) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Rücktritt.

6. Leistungen und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • bei längeren Veranstaltungen alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung für das Team bereitzustellen

  • einen geeigneten Parkplatz sowie freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu gewährleisten

  • anfallende GEMA-Gebühren selbst zu tragen und direkt abzuführen (bei Privatveranstaltungen in der Regel nicht erforderlich)

  • bei speziellen Musikwünschen, die nicht im Standardrepertoire enthalten sind, die Kosten für den Erwerb entsprechender Musikstücke zu übernehmen (nach vorheriger Absprache),

  • einen geeigneten Arbeitsplatz (mind. 160 × 80 cm Tischfläche) und abgesicherte Stromanschlüsse bereitzustellen

  • das Equipment vor Witterungseinflüssen, direkter Sonneneinstrahlung oder Fremdkörpern zu schützen.
    Ist dies nicht gewährleistet und muss aus diesem Grund die Veranstaltung abgebrochen werden, wird dennoch die volle vereinbarte Gage fällig.

7. Nutzung vorhandener Technik

Wird vor Ort vorhandene Technik genutzt, prüft die Wietfeld & Craes GbR vorab deren Eignung und Funktionsfähigkeit. Bei unzureichender Qualität oder technischen Mängeln kann die Nutzung abgelehnt oder Ersatztechnik bereitgestellt werden (ggf. gegen Aufpreis).

8. Zusammenarbeit am Veranstaltungstag

Falls nicht anders vereinbart, sorgt der Auftraggeber zum Veranstaltungsende für einen Ansprechpartner vor Ort, um Uhrzeit und Ablauf abzustimmen. Änderungen der vereinbarten Endzeit sind nur nach Rücksprache möglich.

9. Bild- und Tonaufnahmen

Die Anfertigung von Bild- oder Tonaufnahmen der DJs/Techniker während der Veranstaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung gestattet.

Genehmigung zur Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Wietfeld & Craes GbR während der Veranstaltung Foto- und/oder Videoaufnahmen anfertigen darf, auf denen die Veranstaltung, das eingesetzte Equipment sowie ggf. Gäste (nicht Hauptmotiv) erkennbar sind.

Diese Aufnahmen dürfen zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Werbe- und Referenzzwecke, insbesondere auf der Website, in Social-Media-Kanälen und in Printmaterialien der Wietfeld & Craes GbR, genutzt werden.

Sollten einzelne Gäste oder der Auftraggeber nicht abgebildet werden wollen, ist dies vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

10. Veröffentlichungen & Referenzen

Eine Nutzung des Namens oder die Verwendung des Logos des Auftraggebers als Referenz ist uns nur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Lippstadt.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.